REMINDER: Antragsfrist für Neustarthilfe 2022 endet
Noch bis kommenden Donnerstag, 31. März 2022, können Anträge für die Neustarthilfe 2022 gestellt werden. Sie richtet sich an Soloselbständige, die coronabedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aufgrund geringer Fixkosten aber kaum von der Überbrückungshilfe IV profitieren.
Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums, können Soloselbständige pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt also bis zu 4.500 Euro. Neben Soloselbständigen können auch kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten, nicht ständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften antragsberechtigt sein.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge für die Förderzeiträume Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 endet am 31. März 2022. Weitere Informationen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
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