REMINDER: Bewerbungen zur Unternehmerin und Existenzgründerin des Landes Brandenburg 2022
Bereits zum zehnten Mal verleiht das Arbeitsministerium in diesem Jahr den Preis "Unternehmerin des Landes Brandenburg". Dotiert ist der Preis mit 3.000, 1.500 und 1.000 Euro. Darüber hinaus wird 2022 zum vierten Mal der mit 1500 Euro dotierte Preis "Existenzgründerin des Landes Brandenburg" vergeben. Der vom brandenburgischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie alle zwei Jahre ausgelobte Wettbewerb steht dieses Mal unter dem Motto „Starke Frauen. Starke Wirtschaft“.
"Die unternehmerischen Potenziale und den Beitrag der brandenburgischen Unternehmerinnen zur guten wirtschaftlichen Entwicklung des Landes sichtbar machen sowie ihre Leistungsfähigkeit und Innovationsstärke dokumentieren", so hat Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach die Idee hinter dem Wettbewerb "Unternehmerin und Existenzgründerin des Landes Brandenburg" zusammengefasst.
Bewerben können sich Unternehmerinnen, die mindestens 25 Prozent der Geschäftsanteile halten und die Geschäftsführungsfunktion innehaben, Kleinstunternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Solo-Unternehmerinnen sowie Gründerinnen, die Ihren Geschäftssitz im Land Brandenburg haben.
Für den Preis "Existenzgründerin des Landes Brandenburg“ gilt zusätzlich, dass die Existenzgründung nicht vor dem 1. Januar 2020 erfolgt sein darf.
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