Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten
Die Kulturstiftung des Bundes vergibt Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten. Gefördert werden "in der Regel einzelne, zeitlich abgegrenzte, künstlerische Produktionen". Bereits laufende Projekte werden nicht gefördert, sondern allein für die Zukunft geplante Vorhaben.
Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens gewährt werden, insbesondere für bildende Kunst, darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug, Neue Medien, verwandte Formen sowie spartenübergreifende Vorhaben. Kulturschaffende können zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte beantragen, der Einsendeschluss für die kommende Förderrunde endet am 31. Januar 2023.
Weitere Informationen zur allgemeinen Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes unter www.kulturstiftung-des-bundes.de.
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