Soloselbstständige aufgepasst: Antragsfrist für "Neustarthilfe Plus" verlängert
Soloselbstständige, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete Beschäftigte in den Darstellenden Künsten können noch bis zum kommenden Frühjahr Anträge für die Neustarthilfe Plus stellen. Die Antragsfrist für die Förderzeiträume Juli bis September sowie Oktober bis Dezember 2021 wurde verlängert und endet am 31. März 2022.
Mit dem Hilfsprogramm soll den Betroffenen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den genannten Förderzeiträumen finanzielle Unterstützung zuteil werden.
Weitere Informationen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.