Wo bekomme ich Corona-Hilfen?
Im November 2020 brechen erneut schwere Zeit für die Kreativ- und Kulturszene an. In Brandenburg und deutschlandweit sind Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen bis Ende des Monats untersagt: Theater, Kinos und Konzertsäle müssen schließen. Für viele Kreativ- und Kunstschaffende sowie Kultureinrichtungen eine existenzielle Notlage.
Das Problem: Stand jetzt, 29. Oktober 2020, 11.45 Uhr, wurden noch keine neuen Hilfprogramme verkündet, auch von Verlängerungen bestehender Hilfsangebote war (noch) nichts zu erfahren. Zudem laufen einige der aktuell angebotenen Corona-Hilfen Ende Oktober bzw. Anfang November 2020 bereits aus.
Hier eine erste Übersicht über Hilfsprogramme, deren Antragsfristen in den kommenden Tagen/ Wochen auslaufen:
- Mikrostipenden II (vom Land Brandenburg): Hauptberuflich freischaffende Einzelkünstler*innen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik können eine Förderung bis zu 2.500 € beantragen. Antragsschluss: 31. Oktober 2020.
- Ausgleich für Einnahmeausfälle (vom Land Brandenburg): Corona-Kulturhilfe für kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige private Kultureinrichtungen und Projektträger. Das Land Brandenburg stellt Mittel insbesondere für kommunale Kultureinrichtungen und gemeinnützige private Kultureinrichtungen und Projektträger zum Ausgleich von Einnahmeausfällen bereitgestellt. Antragsschluss: 30. Oktober 2020.
- Überbrückungshilfe (vom Bund): Unterstützung für klein- und mittelständische Unternehmen sowie Solo-Selbständige und Freiberufler. Antragsfrist enedet am 31.12.2020.
- Förderung von Privattheatern (vom Bund): Unterstützung der selbst produzierenden und Kunst vermittelnden Privattheater in Deutschland. Projektträger ist der Deutsche Bühnenverein. Antragsbeginn ab dem 9. November 2020 .
- Unterstützung für freie darstellende Künste (vom Bund): Elf Förderprogramme, die sich an frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aller Sparten sowie Produktionsorte und Festivals der Freien Szene in Deutschland richten. Diverse Antragsfristen. Erste Fristen laufen bereits am 1. November aus!
- Programm "Neustart Kultur" (vom Bund): Richtet sich an kulturelle Einrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird, sowie soziokulturellen Zentren. Antragsfrist endet am 31. Oktober 2020.
Corona-Hilfen für die Kreativ- und Kulturbranche in Brandenburg werden auf der Seite des Kultur- oder Wirtschaftsministerium veröffentlicht. Auch die Investitionsbank des Landes Brandenburg veröffentlicht regelmäßig News zu Förderprogrammen.
Auch die Bundesregierung hat zur Unterstützung der Kultur- und Medienschaffende während der Corona-Pandemie diverseProgramme aufgelegt, um die Zukunft von Kultureinrichtungen zu sichern. Hier gibt es den Überblick über neue und bereits bestehende Hilfsangebote.