Ab heute weitere Lockerung der Corona-Regeln
Bekanntlich werden die Corona-Regeln in Brandenburg in drei Schritten gelockert. Der erste Schritt erfolgte bereits am 23. Februar, weitere Lockerungen treten ab heute, 4. März 2022, in Kraft.
Ab dem heutigen Freitag gilt in Brandenburg für alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter die 3G-Regel – egal ob drinnen oder draußen. In geschlossenen Räumen gilt zudem eine Maskenpflicht (FFP2) für alle Besucherinnen und Besucher. Die Regelung gilt auch für Theater, Konzerthäuser und Kinos.
Ab heute wieder öffnen können Diskotheken und Clubs; auch Festivals können stattfinden. Für alle drei gilt jedoch die 2G-Plus-Regel. Demnach haben in Brandenburg nur Genesene und Geimpfte mit aktuellem negativen Test oder mit Auffrischungsimpfung (Booster) Zutritt. In Berlin gilt übrigens für alle Personen Testpflicht - auch mit Booster-Impfung.
Proben und Auftritte künstlerische Amateurensembles sind ab heute in geschlossenen Räumen unter der 3G-Regel möglich.
Mit dem heutigen Tag ändern sich auch die Zuschauerkapazitäten bei Großveranstaltungen: In geschlossenen Räumen sind demnach "höchstens 1 000 Personen zuzüglich höchstens 60 Prozent der über 1 000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung" möglich, bei Open-Air-Veranstaltungen sind "höchstens 1 000 Personen zuzüglich höchstens 75 Prozent der über 1 000 Personen hinausgehenden regulären Besucherkapazität der Veranstaltungseinrichtung" möglich.
Ab dem 20. März 2022 werden dann alle tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben sein. Die komplette (neue) Corona-Verordnung unter www.brandenburg.de.
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