Antragsfrist beachten: Künstlerische Nachwuchsförderung
Absolvent*innen von Universitäten, Hochschulen oder Berufsausbildungszentren aus den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Fotografie und Film in Berlin und Brandenburg, die ihre künstlerische Arbeit in Bezug zur Stadtentwicklung und gesellschaftlicher Teilhabe positionieren wollen, können sich noch bis zum 15. Januar 2023 bei der GSE Gesellschaft für StadtEntwicklung gemeinnützige GmbH (GSE gGmbH) für eine künstlerische Nachwuchsförderung bewerben.
Geboten wird eine fünfmonatige, kostenfreie Nutzung eines Ateliers in Tempelhof. Zudem winkt eine finanzielle Unterstützung von maximal 2.000 € für Materialkosten.
Der Schwerpunkt der Arbeiten sollte dabei außerkünstlerische Fragestellungen behandeln, die sich mit den Themenfeldern soziale Stadtentwicklung, Gemeinwesenarbeit oder Kinder- und Jugendhilfe in Berlin auseinandersetzen.
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