REMINDER: Förderprogramm IMPULS für Amateurmusikszene
Noch bis zum 31. Dezember 2022 können "alle nicht überwiegend öffentlich finanzierten Trägerstrukturen von aktiven Amateurmusikensembles, deren Sitz und zentrale Tätigkeit in ländlichen oder strukturschwachen urbanen Räumen der Bundesrepublik Deutschland liegen" einen Antrag auf Unterstützung durch das Förderprogramm Impuls stellen.
Anträge können bis Ende des Jahres laufend eingereicht werden. Eine Projektdurchführung ist bis zum 30.06.2023 möglich. Für die Bearbeitung der Anträge ist das Eingangsdatum entscheidend. Die Fördermittel können grundsätzlich ab einer Höhe von mindestens 2.500 Euro bis zu einer Höhe von maximal 20.000 Euro pro Antragsteller bzw. Antragsteller beantragt werden.
Alle weiteren Informationen, ein ausführliches FAQ und Details zur Antragsstellung unter https://impuls.bundesmusikverband.de.
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