Antragsfrist vormerken: Residenzförderung für Künstlergruppen
In genau einem Monat, am 15. Januar 2023, endet die Antragsfrist für die Residenzförderung des Fonds Darstellende Künste im Rahmen von "Neustart Kultur" – dem von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) finanzierten Rettungs- und Zukunftspaket für den Kultur- und Medienbereich.
Die Residenzförderung richtet sich an "selbstbeauftragt arbeitende Künstler*innen und Gruppen, sowie Personen die kuratierend in den Freien Darstellenden Künsten tätig sind".
Ziel der Residenzförderung ist es, die für viele langjährig professionell arbeitenden Künstler und Künstlerinnen sowie Künstlergruppen wichtigen Verbindungen zu Tanz- und Theaterhäusern nachhaltig zu stabilisieren, weiterzuentwickeln und für die Zukunft zu stärken.
Gefördert werden unter anderem "ergebnisoffene Vorhaben wie Recherchen, Labore und Konzeptentwicklungen".
Antragsteller bzw. Antragstellerinnen "müssen in den letzten drei Jahren nachweislich kontinuierlich in künstlerischen oder kuratorischen Positionen in mit öffentlichen Mitteln geförderten Projekten der Darstellenden Künste mitgewirkt haben oder alternativ ihre bundesländerübergreifende bzw. internationale Gastspiel- oder Produktionstätigkeit im selbstbeauftragten künstlerischen Schaffen belegen".
Ausführliche Informationen unter www.fonds-daku.de.