Nicht vergessen: Förderprogramm für Landmusik
Am 14. Mai 2021 endet die Antragsfrist: Mit der Projektförderung Landmusik werden Unternehmungen unterstützt, "die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region stärken". Bis zu maximal 10.000 Euro pro Förderprojekt sind möglich. Antragsberechtigt sind:
- Initiativen von engagierten Bürger*innen und/oder Einzelpersonen
- Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.)
- Kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen unabhängig von der Rechtsform
Weitere Informationen unter www.landmusik.org.
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