Kreatives Brandenburg

Anträge für allgemeine Kulturförderung bis zum 30.10

Anträge für allgemeine Kulturförderung bis zum 30.10

Brandenburgs Kunst- und Kulturschaffende sowie deren Institutionen können noch bis zum 30.10. beim brandenburgischen Kulturministrium Anträge für allgemeine Projektförderung im kommenden Jahr einreichen. Die Förderungen erfolgen auf Grundlage der brandenburgischen Landeshaushaltsordnung (LHO) in Form von Zuwendungen. 

Im Merkblatt für die Antragstellung von Kulturprojektmitteln ist eine grundsätzliche Orientierung zu den landespolitisch kulturellen Förderschwerpunkten aufgeführt.

Weitere Informationen unter www.mwfk.brandenburg.de.

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