Ab heute neue Corona-Regeln
Anfang letzter Woche hatte das brandenburgische Kabinett beschlossen, die aktuelle Corona-Verordnung zu verlängen - jedoch mit einigen (feinen) Veränderungen, die auch dem Kulturbereich entgegen kommen.
Es sind vor allem drei Punkte, die für den Kulturbetrieb von Bedeutung sind.
1: Der Schwellenwert für Wegfall der Testpflicht wurde von bisher 20 auf 35 erhöht. Das bedeutet: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz des jeweiligen Kreises/ der kreisfreien Stadt an mindestens fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 35, muss beispielsweise im Kino oder Theater kein negativer Corona-Test mehr nachgewiesen werden.
2: Die Testpflicht bei Open-Air-Veranstaltungen bleibt bestehen, die Personengrenze bei der die Testpflicht gilt wurde jedoch von bisher 500 auf 1.000 angehoben. Das bedeutet: Ab dem heutigen 13. Oktober muss bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mit weniger als 1.000 gleichzeitig teilnehmenden Besucherinnen und Besucher kein Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Weiterhin gelten hier jedoch Abstands- und Hygieneregeln.
3: Das 2G-Optionsmodell ist künftig auch für Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen, in denen Gesangs- und Blasinstrumenten-Unterricht stattfindet, möglich. Das bedeutet: Wenn zum Beispiel eine Musikschule sich für das 2G-Optionsmodell entscheidet, entfällt dort beim Singen und beim Spielen von Blasinstrumenten die Pflicht zur Einhaltung eines Abstands von mindestens zwei Metern. Dann dürfen aber nur Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren an diesem Unterricht teilnehmen. Brandenburgs Kulturministerin Manja Schüle zeigte sich hocherfreut über diese Option: "Endlich wieder in der Musikschule singen und Flöte spielen wie gewohnt – wunderbar! Ich bin froh, dass wir eine gute Lösung für den Blasinstrumente- und Gesangs-Unterricht gefunden haben. Wer geimpft oder genesen oder unter zwölf Jahre alt ist, kann auf den Mindestabstand verzichten. Unsere Musikschulen haben in den vergangenen Monaten gezeigt, dass die Vermittlung von Musik ohne höheres Ansteckungsrisiko möglich ist. Wir schreiben den Musikschulen nichts vor – wir ermöglichen.", so die Ministerin.
Die Verordnung tritt heute in Kraft und gilt bis zum 9. November 2021.