Jetzt Übungsleiterpauschale beantragen
Ab sofort können vokale und instrumentale Amateurensembles aus Brandenburg eine Übungsleiterpauschale beantragen. Die Pauschale ist als Zuschuss für das Honorar des Übungsleiters gedacht, der vertraglich an den Chor oder das Orchester (siehe Fördergrundsätze) gebunden ist und regelmäßig mit dem Ensemble probt.
Die Pauschale dient dem Ziel, "die laienmusikalische Infrastruktur und die Verbesserung der Qualität zu fördern. Mit der Förderung verbunden ist auch die Verpflichtung zu öffentlichen Auftritten", heißt es seitens des Landesmusikrats Brandenburg.
Die Antragstellung ist bis zum 31. März 2019 möglich.
Mehr Informationen unter www.landesmusikrat-brandenburg.de.
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