Die Musikkultur Rheinsberg gGmbH sucht
zum 01.12.2019
eine/n Mitarbeiter/in im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Über uns:
Die Musikkultur Rheinsberg gGmbH beinhaltet die beiden Sparten »Musikakademie Rheinsberg - Bundes- und Landesakademie« sowie die »Kammeroper Schloss Rheinsberg«, das internationale Festival junger Opernsänger. Seit 2015 wird zudem das »Schlosstheater Rheinsberg« als eigene Veranstaltungsstätte der Musikkultur Rheinsberg betrieben.
Beschreibung:
Verantwortung aller Werbe- und Marketingaktivitäten für die Musikkultur Rheinsberg gGmbH unter Berücksichtigung der Spezifik und der weiteren Etablierung der drei Bereiche der Musikkultur Rheinsberg gGmbH
Pflege und Aktualisierung des neuen CI für die Musikkultur gGmbH und ihrer Teilbereiche Musikakademie, Kammeroper und Schlosstheater
Mitwirkung bei der Entwicklung kulturtouristischer Angebote in Kooperation mit touristischen Anbietern
Eigenständige Planung und Realisierung von Werbekampagnen (Print, Social Media, Web)
Organisation und Betreuung von Presseterminen, eigenverantwortliches Verfassen von Pressetexten und Beteiligung an der regelmäßigen Aktualisierung und Pflege der Webseiten
Organisation und Umsetzung der Werbemittelherstellung und –distribution
Vertretung der Musikkultur Rheinsberg gGmbH in der Öffentlichkeit und bei Medienvertretern regional und überregional
Teilnahme an Arbeitsgruppen und Workshops im Bereich Tourismus, Marketing, kulturelle Bildung etc.
Betreuung der Fördervereine von Musikakademie und Kammeroper
Jährliche Erarbeitung eines Werbe- und Sponsorenkonzepts für die Musikkultur Rheinsberg gGmbH
Verantwortlichkeit für die Budgetplanung und – abrechnung für diesen Bereich
Konditionen:
unbefristete Vollzeitstelle
Gehalt nach TV-L E11
Arbeitsort: Rheinsberg
Beginn zum 01. Dezember 2019
Bewerbungen per Mail bis zum 27. September 2019 an:
Musikkultur Rheinsberg gGmbH
Herrn Jiří David Maagh
direktion@musikkultur-rheinsberg.deKavalierhaus der Schlossanlage / 16831 Rheinsberg
Kosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens können nicht erstattet werden.